Nachfolgende Bestimmungen für Mobilitätsgarantie werden von der Real Garant Versicherung AG, Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf (Versicherer), angeboten.
Die Mobilitätsgarantie ist wie folgt abschließbar:
- 1. Zusammen mit einer Absicherung gegen technische Defekte am Fahrzeug (Hauptgarantie).
- 2. Unabhängig von der Hauptgarantie bei einem Inspektions- bzw. Wartungsdienst (nicht jedoch im Zusammenhang mit reinem Ölwechsel). Die Mobilitätsgarantie endet jeweils gemäß den Regelungen in § 6 Ziffer 2.
Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie sind ausschließlich und direkt unter der Rufnummer +49 (0)711 49063 366 anzumelden. Das Servicetelefon ist rund um die Uhr und 7 Tage die Woche besetzt.
- 1. Die Garantie umfasst die Wiederherstellung der Mobilität gemäß § 3, nach einer Panne oder Unfall. Eine Panne ist ein Brems-. Betriebs- oder Bruchschaden, der zum Stillstand des Fahrzeugs führt. Eine Panne liegt ebenfalls vor, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr fahrbereit ist. Als Panne gelten auch – Kraftstoffmangel – Reifenpanne – Schaden an der Batterie (inkl. nicht vorsätzlich herbeigeführte vollständige Entladung) – des Fahrzeugs. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
- 2. Die Garantie gilt für in der Bundesrepublik Deutschland gekaufte oder in der Bundesrepublik Deutschland einer Wartung und/oder Inspektion unterzogene Fahrzeuge. Das Fahrzeug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- a) Zulassung als Motorrad, Personenkraftwagen (PKW) oder Transporter (LCV)
- b) Bei Krafträdern mehr als 50 ccm Hubraum
- c) Bei PKW und Transporter nicht mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
Die Ausübung der Rechte aus dem Garantieversprechen steht nur dem Garantienehmer zu.
Alle für den Garantienehmer getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für die berechtigten Fahrer und Insassen.
Kann das Fahrzeug aufgrund von Unfall oder Panne (inklusive Marderschaden und Reifenpanne) die Fahrt nicht unmittelbar fortsetzen, erbringt der Mobilitätsservice folgende Leistungen:
- 1. Informationsanruf und telefonische Beratung
Der Telefonservice umfasst folgende Leistungen:- a) Allgemeine mobilitätsbezogene telefonische Hilfeleistung.
- b) Technische Unterstützung zur Wiedererreichung der Fahrbereitschaft und zur Vermeidung von Folgeschäden.
- 2. Pannen- und Unfallhilfe
Der Mobilitätsservice sorgt nach einer Panne oder einem Unfall für eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadensort. Wenn das nicht möglich ist, organisiert er eine Abschleppung (inkl. Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung) in die nächste Fachwerkstätte, im Umkreis von 100 km sogar in die Heimatwerkstätte. - 3. Mietwagen
Wenn das Fahrzeug aufgrund einer Panne nicht mehr fahrbereit ist und innerhalb von zwei Stunden nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, beauftragt der Mobilitätsservice die Vergabe eines Leihwagens für die Weiterfahrt. Die Kosten eines Leihwagens werden für die Dauer der Reparatur, jedoch für maximal drei Tage (Kostengrenze max. € 70,-/Tag inkl. MwSt.) übernommen. - 4. Übernachtung bei Fahrzeugausfall
Bevorzugen es die Insassen, alternativ zu Ziff. 3 und 5, die Reparatur vor Ort abzuwarten, so wird für Garantienehmer und berechtigte Insassen eine Hotelunterkunft inkl. Frühstück für max. 3 Nächte bis zu einem Betrag von max. € 75,- inkl. MwSt. pro Person und Nacht organisiert und bezahlt. Alle weiteren Kosten sind durch den Garantienehmer und die Insassen zu tragen. Diese Leistung wird ab einer Entfernung von 100 km zwischen dem Schadenort und dem Wohnort erbracht. - 5. Weiterreise bei Fahrzeugausfall
Alternativ zu den Leistungen unter Ziff. 3 und 4 wird dem Garantienehmer und leistungsberechtigten Insassen eine Zugreise erster Klasse zum ursprünglichen Zielort - innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs - oder zurück zum Hauptwohnsitz organisiert und bezahlt. Beträgt die Zugfahrt mehr als 1.000 km Bahnstrecke, kann wahlweise auch ein Flug in der Economy-Class organisiert und bezahlt werden. Die Kosten werden bei einem Schadenfall im Inland bis max. € 365,- inkl. MwSt., bei einem Schadenfall im Ausland bis max. € 2.200,- inkl. MwSt. übernommen. - 6. Anschlusskosten
Der Mobilitätsservice organisiert für den Garantienehmer und die berechtigten Insassen die Weiterfahrt vom Pannenort zum Hotel oder den nächstgelegenen Bahnhof, Busbahnhof oder Flughafen. Die hierfür anfallenden Kosten sind auf € 100,- inkl. MwSt. begrenzt. - 7. Abholung des reparierten Fahrzeugs
Falls das instandgesetzte Fahrzeug abgeholt werden muss, organisiert und bezahlt der Mobilitätsservice eine Bahnfahrt erster Klasse für eine Person zu dem Ort, an dem das Fahrzeug instandgesetzt wurde, und trägt dafür die Kosten bis max. € 500,- inkl. MwSt. Für den Fall, dass die Bahnfahrt 1000 km überschreitet, kann auch ein Flug der Economy-Class gewählt werden. Diese Leistung wird ab einer Entfernung von 100 km zwischen dem Schadenort und dem Wohnort erbracht. - 8. Rückführung des nicht reparierten Fahrzeugs
Wenn die Panne im Ausland oder in einer Entfernung von mehr als 500 km vom Wohnort im gleichen Land eingetreten ist und das Fahrzeug nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eintreffen beim Händler repariert werden kann, kann ein Rücktransport des unreparierten Fahrzeugs/Garantienehmers/Passagiere/Gepäcks organisiert werden. Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 5 Werktagen repariert werden kann, besteht ein Anspruch auf Rücktransport. In diesem Fall können die in den Punkten 3, 4 und 5 aufgelisteten Leistungen kombiniert werden. Die maximale Deckung, inklusive Transportkosten, beträgt hierbei € 1.500,- inkl. MwSt.
- 1. Es besteht keine Garantie, wenn
Der Telefonservice umfasst folgende Leistungen:- a) es sich um eine gewerbliche Beförderung handelt (z. B. Fahrt mit einem Taxi) oder bei der Nutzung eines gemieteten Fahrzeugs.
- b) das Fahrzeug von einer Person geführt wurde, die vom Eigentümer des Fahrzeugs nicht ermächtigt oder nach dem geltenden Recht nicht zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist.
- c) Trunkenheit am Steuer, Einfluss von Psychopharmaka oder Einnahme von Betäubungsmitteln und Halluzinogenen festgestellt wird.
- d) die Panne oder der Unfall sich außerhalb öffentlicher Verkehrswege oder auf Straßen ereignet, die für Fahrzeuge nicht zugelassen sind.
- e) das Fahrzeug in Sand oder Schnee feststeckt.
- f) Teile des Fahrzeugs oder der Treibstoff durch Kälteeinwirkungen nicht nutzbar sind.
- g) Sie in ein Gebiet reisen, für das zum Zeitpunkt Ihres Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Kampfhandlungen bestand. Dies gilt auch, wenn der Schaden nicht auf die Kampfhandlung zurückzuführen ist.
- h) wir uns dadurch Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen aufgrund von Resolutionen der Vereinten Nationen oder Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Vorschriften der europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würden. Da sich die sanktionierten Länder und Regionen im Laufe der Zeit ändern können, finden Sie unter dem folgenden Link die Liste der Länder und Regionen, für die wir aufgrund von Sanktionen aktuell keine Garantie gewähren können: https://www.europ-assistance.de/rechtliches/internationale-sanktionen
- 2. Vom Erstattungsumfang ausgeschlossen sind:
- a) Ausgabe, die auch unter normalen Umständen angefallen wären, z.B. Treibstoffkosten oder Mautgebühren
- b) Alle Kosten oder Verluste, die direkt oder indirekt aus Folgen der Panne resultieren, z.B. Verdienstausfall, Stornokosten, Ausfall von Veranstaltungen und Events (Ticketverfall)
- c) Zusätzliche Hotelkosten, z.B. für Verpflegungskosten und Minibar
- d) Reparaturkosten und Aufwendungen für Ersatzteile sowie Hilfs- und Betriebsstoffe.
- 3. Keine Garantie besteht, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, für Schäden
- a) durch mut- oder böswillige Handlungen, Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung;
- b) durch unmittelbare Einwirkung von Tierschäden (ausgenommen Marderbiss), Sturm, Hagel, Frost, Oxidation/Korrosion, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung;
- c) die durch Kriegsereignisse jeglicher Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen verursacht wurden. Der Mobilitätsservice des Versicherers hilft, soweit möglich, wenn Sie in ein Land gereist sind, in dem eines dieser Ereignisse überraschend eintritt, innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt dieses Ereignisses. Keine Garantie besteht jedoch, wenn Sie aktiv am Ereignis teilnehmen;
- d) durch Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie;
- e) Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen.
- 1. die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen;
- 2. an Fahrzeugen, die vom Käufer mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personen- oder Güterbeförderung (Kurier-, Express- oder Paketdienste) verwendet oder gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet worden sind.
Voraussetzung für den Ausschluss der in diesem Absatz genannten Schäden ist, dass der Eintritt dieser Schäden auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Garantienehmers zurückzuführen ist.
Die Mobilitätsgarantie gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend außerhalb dieses Gebietes, gilt die Garantie für Europa (in Russland und Türkei nur der europäische Teil), ausgeschlossen sind die Azoren. Bitte beachten Sie die Ausnahmen „Internationale Sanktionen“
- 1. Bei einem Garantieabschluss im Zusammenhang mit einer Hauptgarantie beginnt und endet die Mobilitätsabsicherung nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit der Mobilitätsgarantie, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- 2. Bei einem Garantieabschluss im Zusammenhang mit einem Inspektions- bzw. Wartungsdienst beginnt die Mobilitätsgarantie mit dem Tag des Inspektions-bzw. Wartungsdienstes und endet spätestens nach dem vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Anfangsdatum ergibt sich aus der jeweiligen Inspektions-bzw. Wartungsrechnung und ist auf der Garantievereinbarung vermerkt. Bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges sowie bei einer Ummeldung des Fahrzeuges ins Ausland erlischt die Garantie. Abweichend von Ziff. 1 endet die Mobilitätsgarantie automatisch spätestens nach Ablauf des dreizehnten Jahres nach der Erstzulassung.
Bei einem Eigentümerwechsel während der Garantiedauer geht die Garantie nicht auf den neuen Eigentümer über. Eine Abtretung der Garantie vom alten auf den neuen Eigentümer ist nur mit Zustimmung des Verkäufers, mit dem die Garantievereinbarung geschlossen wurde, möglich. Die Garantie erlischt beim Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer.
Alle Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren in drei Jahren nach Eintritt des Schadenfalles.
Gesetzliche Sachmangelansprüche des Käufers bleiben unberührt.
- 1. ab Verkauf fristgemäße Durchführung der vom Verkäufer vorgeschriebenen Wartungsarbeiten sowie der vom Hersteller empfohlenen Inspektionsarbeiten beim Verkäufer oder bei einem Kfz-Meisterbetrieb nach Herstellervorgaben;
- 2. Beachtung der Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs;
- 3. unverzügliche Anmeldung der am Kilometerzähler vorgenommenen Eingriffe, sonstigen Beeinflussungen, eines Defekts oder Austauschs beim Verkäufer.
- 1. Die Panne/Unfall unter der Telefonnummer +49 (0)711 49063 366 unverzüglich anzuzeigen,
- 2. sich mit dem Mobilitätsservice darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen dieser im Rahmen der unter § 3 Ziff. 1) bis 8) genannten Leistungen erbringt.
- 3. den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und so gering wie möglich zu halten und eventuelle Weisungen des Mobilitätsservices zu befolgen,
- 4. dem Mobilitätsservice jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht zu gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenshöhe und gegebenenfalls die Inspektions- bzw. Wartungsrechnungen auf Anfrage vorzulegen.
Beauftragte für den Verkäufer im Sinne dieser Garantiebedingungen ist die Real Garant Versicherung AG, Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf, www.realgarant.com.
Die Beauftragung betrifft die Abwicklung der Mobilitätsleistungen im Namen und im Auftrag des Verkäufers. Für die Abwicklung garantiepflichtiger Mobilitätsleistungen ist der Mobilitätsservice des Versicherers zuständig.
Während der Laufzeit der Mobilitätsgarantie, organisieren der Mobilitätsservice des Versicherers die Leistungen im Rahmen der gültigen Bedingungen und erstatten dem Leistungserbringer die Kosten in der Regel direkt. Sollten Sie im Ausnahmefall, nach Abstimmung mit dem Mobilitätsservice, Kosten auslegen, werden wir Ihnen diese umgehend erstatten. Hierfür benötigen wir die Originalrechnungen der in Anspruch genommenen Dienstleistungen (z.B. von Abschleppunternehmen) sowie einer vollständig ausgefüllten Pannenanzeige.
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit nach § 10 Ziffer 1 bis 3 & § 11 Ziffer 1 bis 4, ist der Mobilitätsservice von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer solchen Obliegenheit ist der Mobilitätsservice berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Garantienehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Garantienehmer zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist der Mobilitätsservice jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Garantienehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Garantiefalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Hinsichtlich der aufgeführten Leistungen bestehen Leistungsansprüche nur insoweit, als kein Ersatzanspruch im Rahmen einer so genannten Hersteller-Mobilitätsgarantie bzw. subsidiär zu bestehenden Versicherungen gegeben ist. D. h., sofern und insoweit Versicherungsschutz für dieselbe Leistung auch noch bei einem Versicherer oder Hersteller besteht, geht der andere Anspruch diesem vor.
Die Leistungen werden erbracht von:
Real Garant Versicherung AG, Marie-Curie-Straße 3,
73770 Denkendorf (Sitz und ladungsfähige Anschrift)
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 213642, USt-IdNr.: DE246063838
Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte zu den üblichen Geschäftszeiten an die Beschwerdestelle der Real Garant Versicherung AG unter:
Tel.: +49 (0)711 49063 29
oder 24h am Tag an unsere Notrufzentrale zum Melden einer Panne/Unfall: Tel.: +49 (0)711 49063 366